Leistung
Trinkwasserhygiene / TrinkwV
Technische Einordnung und Ursachenklärung bei Fragestellungen zur Trinkwasserinstallation – Legionellen, Warmwasserbereitung, Zirkulation, Stagnation. Bewertung nach TrinkwV und DVGW-Regelwerk.
Worum es geht
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) stellt klare Anforderungen an Planung, Ausführung und Betrieb von Trinkwasserinstallationen. Werden diese nicht eingehalten, entstehen hygienische Risiken – insbesondere durch Legionellen bei unzureichender Warmwasserbereitung oder fehlerhafter Zirkulation.
Ich prüfe und bewerte Trinkwasseranlagen technisch nach TrinkwV, DVGW W 551/W 553 und den a.a.R.d.T. – als Stellungnahme oder Gutachten für Gerichte, Versicherungen und private Auftraggeber.
Gerichte (AG · LG · OLG) · Versicherungen · private Auftraggeber · Heinsberg · Aachen · Düren · Mönchengladbach
Typische Fragestellungen
- Entspricht die Warmwasserbereitung den Anforderungen der TrinkwV (≥ 60 °C im Speicher, ≥ 55 °C am Zirkulationsrücklauf)?
- Ist die Zirkulationsanlage hydraulisch und thermisch korrekt ausgeführt und eingestellt?
- Liegen Stagnationsbereiche oder Totstränge vor, die hygienische Risiken begründen?
- Sind Planung und Ausführung der Installation nach DVGW W 551/W 553 und a.a.R.d.T. fachgerecht?
- Welche Maßnahmen sind zur Risikominimierung technisch erforderlich?
Leistungsumfang
- Unterlagenprüfung: Installationspläne, Gerätedaten, Messprotokolle, Untersuchungsbefunde
- Ortstermin: Sichtprüfung, Temperaturmessungen (soweit möglich), Fotodokumentation
- Technische Bewertung nach TrinkwV, DVGW W 551/W 553 und a.a.R.d.T.
- Schriftliche Stellungnahme / Gutachten (Umfang nach Vereinbarung)